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Veröffentlicht am
17.4.2025

Was ist die Säule 3a?

Was ist die Säule 3a?

Die gebundene Vorsorge der Schweiz im Überblick

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Es wurde entwickelt, um die Bevölkerung bei Alter, Invalidität oder Tod finanziell abzusichern.

Die 1. Säule (staatlicheVorsorge) sichert die grundlegende Existenz.

Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) soll den gewohnten Lebensstandard erhalten.

Die 3. Säule ergänzt das System durch eine individuelle Komponente.

Zwar gilt die dritte Säule offiziell als freiwillig – doch in der Realität ist sie längst zur Pflicht geworden: Wer im Alter nicht auf das Existenzminimum zurückfallen will, muss selbst vorsorgen.

Innerhalb dieser dritten Säule kommt der Säule 3a eine besondere Bedeutung zu. Sie bildet die gebundene, private Vorsorge – eine freiwillige, aber staatlich geförderte Möglichkeit, systematisch Kapital fürs Alter aufzubauen.

 

Zweck und Bedeutung der Säule 3a

Die Säule 3a wurde geschaffen, um erwerbstätigen Personen eine Möglichkeit zu bieten, zusätzlich zur staatlichen (1. Säule) und beruflichen Vorsorge (2. Säule) Kapital fürs Alter aufzubauen. Ihr Hauptziel ist es, Vorsorgelücken zu schliessen, die unter anderem durch sinkende Umwandlungssätze, steigende Lebenserwartung oder unregelmässige Erwerbsbiografien entstehen können. 

Dank steuerlicher Anreize wird die private Vorsorge zusätzlich gefördert. Wer in die Säule 3a einzahlt, kann die Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen – das macht sie nicht nur zu einem Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau, sondern auch zu einem effektiven Mittel zur Steueroptimierung.

 

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Einzahlungen in die Säule 3a stehen allen erwerbstätigen Personen offen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dazu gehören:

·       Arbeitnehmende mit einem Anstellungsverhältnis

·       Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse

Nicht möglich sind Einzahlungen für Personen ohne Erwerbseinkommen, beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, Studierende ohne Nebenerwerb oder Personen in unbezahlten Betreuungsaufgaben. Die Einzahlungsmöglichkeiten bestehen nur während aktiver Erwerbstätigkeit.

 

Maximale Einzahlungen und Steuerersparnis

Der Schweizer Gesetzgeber setzt jährlich festgelegte Maximalbeträge für die steuerlich privilegierte Einzahlung in die Säule 3a. Für das Jahr 2025 gelten folgende Obergrenzen, diese steigen fast stetig – so sollen die Vorsorgelücken besser geschlossen werden:

- Mit Pensionskasse: maximal CHF 7’258 pro Jahr

- Ohne Pensionskasse: maximal 20 % des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als CHF 36’288

 

Diese Einzahlungen können im Rahmen der Steuererklärung vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Spareffekt variiert je nach Einkommen, Wohnort (Steuersatz) und persönlicher Situation. In vielen Fällen lassen sich durch eine volle Einzahlung mehrere Tausend Franken Steuern pro Jahr einsparen.

 

Zudem bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne innerhalb der Säule 3a während der gesamten Laufzeit steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung, und zwar zu einem reduzierten, separat berechneten Steuersatz, der je nach Kanton und Auszahlungsbetrag variiert.

 

Langfristig ist der steuerliche Vorteil erheblich: Wer über 30 Jahre regelmässig den Maximalbetrag einzahlt, zahlt Jahr für Jahr weniger Einkommensteuer und profitiert gleichzeitig vom steuerfreien Kapitalwachstum. Das ist in den meisten Fällen deutlich vorteilhafter, als über Jahrzehnte das volle Einkommen versteuern zu müssen – ein klarer Pluspunkt für den systematischen Vermögensaufbau mit der Säule 3a.

 

Anlageformen: Banklösungen und Versicherungslösungen

Ein 3a-Konto kann auf unterschiedliche Weise geführt werden. Grundsätzlich wird zwischen zwei Typenunterschieden:

 

Banklösung

Die klassische Banklösung bietet hohe Flexibilität. Kundinnen und Kunden können frei entscheiden, ob das Guthaben auf einem verzinsten Sparkonto oder in einer Wertschriftenlösung angelegt wird. Insbesondere bei längeren Laufzeiten sind Wertschriftenlösungen attraktiv, da sie deutlich höhere Renditechancen bieten – allerdings auch mit gewissen Risiken verbunden sind.

Einzahlungen können jederzeit angepasst, reduziert oder pausiert werden. Es besteht keine Verpflichtung zu regelmässigen Beiträgen, was die Banklösung besonders für Selbstständige oder Personen mit schwankendem Einkommen interessant macht.

Versicherungslösung

Bei der Versicherungslösung handelt es sich um eine Kombination aus Sparen und Versicherungsschutz. Diese Modelle beinhalten typischerweise eine Lebensversicherung, welche im Todesfall oder bei Invalidität Leistungen erbringt. Die Prämien sind über die Laufzeit hinweg konstant und beinhalten sowohl den Sparanteil als auch die Risikoprämie, wovon die Risikoprämie oftmals 1/3 beträgt.

Praxisbeispiel:

Versicherungslösungen bieten zusätzliche Sicherheit, sind jedoch weniger flexibel. Ein vorzeitiger Ausstieg ist oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. Zudem sind die Renditechancen im Vergleich zu Wertschriftenlösungen in der Regel tiefer.

 

Bezugsmöglichkeiten und gesetzliche Rahmenbedingungen 

Die Auszahlung des in der Säule 3a angesparten Vermögens ist gesetzlich reguliert. Ein regulärer Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Derzeit liegt dieses bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Spätestens muss das Kapital mit Erreichen des Rentenalters bezogen werden, sofern keine Erwerbstätigkeit mehr besteht.

 

In bestimmten Situationen ist ein Vorbezug gesetzlich erlaubt. Dazu zählen:

·       Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum

·       Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

·       Definitive Ausreise aus der Schweiz

·       Invalidität

·       Todesfall (Auszahlung an gesetzliche oder vertraglich definierte Begünstigte)

 

Im Todesfall wird das Guthaben der Säule 3a an eine nach gesetzlicher Reihenfolge bestimmte Personengruppe ausgezahlt. An erster Stelle stehen Ehepartner oder eingetragene Partnerinnen und Partner, gefolgt von Nachkommen und weiteren Angehörigen. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der kantonalen Kapitalleistungssteuer.

 

Mehrere 3a-Konten als Steuervorteil

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Säule-3a-Konten parallel zu führen – auch wenn die jährliche Gesamteinzahlung weiterhin durch den gesetzlichen Maximalbetrag begrenzt ist. Diese Strategie bietet klare Vorteile bei der Auszahlung, insbesondere im Hinblick auf die Steueroptimierung.

Da die Kapitalauszahlungssteuer progressiv berechnet wird, lässt sich durch eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre die Steuerbelastung deutlich senken.In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Aufteilung ab einem Guthaben von rund CHF 40’000 bis 60’000 pro Konto sinnvoll ist.

Beispiel:

Wer im Rentenalter über ein Gesamtkapital von CHF 200’000 verfügt, kann dieses auf vier Konten aufteilen und über vier Jahre hinweg gestaffelt beziehen. Dadurch wird die Steuerprogression gebrochen – was deutliche Einsparungen gegenüber einer einmaligen Auszahlung ermöglicht.

Wichtig:

Eine nachträgliche Aufteilung bestehender Konten ist nicht möglich. Gerade bei Versicherungslösungen wird meist ein langfristiger Vertrag abgeschlossen, wodurch das angesparte Kapital in der Regel über der Schwelle von CHF 40’000–60’000 liegt – und nicht mehr aufgeteilt werden kann. Wer also auf Flexibilität und steuerliche Vorteile setzen will, sollte frühzeitig mit mehreren Bankkonten planen.

Rolle der Säule 3a in der Vorsorgeplanung

Die Säule 3a ist mehr als nur ein Sparkonto – sie ist ein strategisches Instrument innerhalb der gesamtheitlichen Finanz- und Vorsorgeplanung. In einer Zeit, in der die Leistungen der AHV unter Druck geraten und die Renten aus der Pensionskasse zunehmend sinken, gewinnt die private Vorsorge weiter an Bedeutung.

Ein frühzeitiger und regelmässiger Aufbau von 3a-Vermögen kann helfen, die finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand zu sichern. Durch clevere Produktwahl, nachhaltige Anlagestrategien und steueroptimierten Bezug lassen sich langfristig erhebliche Mehrwerte erzielen.

 

Häufige Fragen zur Säule 3a

Wie lange kann in die Säule 3a einbezahlt werden?

Einzahlungen sind bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus möglich – vorausgesetzt, die erwerbstätige Person unterliegt weiterhin der AHV-Pflicht.

 

Was passiert mit der Säule 3a bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland?

Bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz kann das 3a-Guthaben bezogen werden. Je nach Zielland gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen, die individuell geprüft werden sollten.

Kann man während der Elternzeit einzahlen?

Nur bei bestehender Erwerbstätigkeit ist eine Einzahlung möglich. Wer während der Elternzeit kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann nicht in die Säule 3a einzahlen.

 

Wie flexibel ist der Bezug im Rentenalter?

Der Bezug kann flexibel innerhalb eines Zeitfensters erfolgen – frühestens fünf Jahre vor und spätestens bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die Aufteilung über mehrere Jahre ist möglich und steuerlich oft vorteilhaft.

 

Sind Säule 3a-Gelder vor Konkurs oder Betreibung geschützt?

Ja, die Säule 3a unterliegt einem gewissen gesetzlichen Schutz. Bei Konkurs oder Betreibung sind die Guthaben in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag unpfändbar, sofern sie nachweislich der Altersvorsorge dienen.

 

Fazit

Die Säule 3a bildet eine zentrale Säule der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Sie bietet die Möglichkeit, zweckgebunden Kapital aufzubauen, Steuervorteile zu nutzen und finanzielle Lücken im Alter zu schliessen.

Wer frühzeitig plant und die verschiedenen Instrumente der Säule 3a gezielt einsetzt, profitiert langfristig von finanzieller Sicherheit und steuerlichen Vorteilen.

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